Die Schulpflegschaft

Elternmitwirkung

Das Recht der Eltern, durch ihre Vertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken, hat einen hohen Stellenwert und ist in Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung (Art 10 Absatz 2) verankert. Wie Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz (SchulG) und hier vor allem der Teil über die Schulverfassung (§§ 62 ff. SchulG).
Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sollen in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mitwirken und dadurch die Eigenverantwortung in der Schule fördern. Zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gehören der offene Austausch von Meinungen und Informationen, eine Kultur des Dialogs, der Respekt vor der Meinung anderer und der Wille zum Konsens. Nur so kann die Schulmitwirkung die Gestaltungskraft erlangen, die der Gesetzgeber beabsichtigt hat.
Gremien, in denen Eltern mitwirken, sind die Klassenpflegschaft, die Klassenkonferenz, die Schulpflegschaft, die Fachkonferenzen und die Schulkonferenz.
Siehe auch: Elternmitwirkung in der Schule .

Schulpflegschaftsvorsitzender

Ansgar Heithoff wohnt in Kalthof und wurde im September 2014 zum Vorsitzenden der Schulpflegschaft gewählt. Da seine Tochter die 2. Klasse der Grundschule besucht, hat er einen direkten Draht zur Schule, zu den Lehrern und der Schulleitung. Seine Aufgabe ist es, die Interessen der Eltern und Schüler gegenüber Schule und Schulleitung in der Schulkonferenz zu vertreten. Er ist für Eltern erreichbar unter der Telefonnummer 02304/2408024 und über die E-Mail-Adresse [email protected] .

Stellvertreter des Schulpflegschaftsvorsitzenden

Jörg Thomas wohnt in der Iserlohner Heide. Da seine Tocher schon die 4. Klasse der Grundschule besucht, kennt er sich sehr gut aus mit den Verhältnissen an der Schule. Zusammen mit dem Schulpflegschaftsvorsitzenden ist er Mitglied der Schulkonferenz, dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule.